# **STAHLBETON-FERTIGTEILBUNKER FÜR EXPLOSIONSGEFÄHRLICHE STOFFE ( LG 1.1 ) NEM 1000KG**
Produktionsdauer .: 3 Monate
Lieferung/ Abholung .: auf Anfrage
Nettoexplosivmasse .: 1000 kg
Länge .: Innen 160 cm / Außen 345 cm
Breite .: Innen 190 cm / Außen 250 cm
Höhe .: Innen 215 cm / Außen 260 cm
Volumen .: 6,54 m³ ( für 2 Europaletten mit 200 cm Höhe )
Gewicht .: 25,4 t
Wertstoff .: Stahlbeton
Tür.: Edelstahl, Durchgangsbreite 100 cm, Zugelassene Sprengstofflagertür, 2 Stück
Eingang ( Voraum ) .: Länge innen 85 cm
Breite innen 190 cm
Höhe innen 215 cm
Zündmittelschrank (klein) optional möglich
Volumen .: 3,47 m³
Preis .: ab 65000,-€
Bei dem hier angebotenen Lagerbunker handelt es sich um einen Stahlbetonbunker aus Betonfertigteilen für explosionsgefährliche Stoffe, der einem stetig wachsenden Bedürfnis nach preiswerten und SprengG-konformen Lagerbunkern entspricht.
Der Bunker der Lagergruppe 1.1 ist für die Aufbewahrung von Sprengstoff und Zündmittel vorgesehen und erfüllt die Lagerrichtlinien SprengLR 210 und SprengLR 230.
Die kompakte Bauweise des schlüsselfertig erhältlichen Lagerbunkers ermöglicht die Beförderung mit einem regulären LKW zu einem beliebigen Standort. Somit können in dem transportablen Lagerbunker beispielsweise Pyrotechnik, Feuerwerk, Munition, Sprengstoffe, Zünder, Airbags oder organische Peroxide vor Ort nach den Richtlinien des Sprengstoffgesetzes aufbewahrt werden.
Um ihn vor Regenwasser und Feuchtigkeit zusätzlich zu schützen, kann der Bunker optional rundum beschichtet werden, und zwar in beliebiger Farbe. Zudem kann er mit einem Edelstahldach versehen werden. Eine Epoxid-Bodenbeschichtung ist ebenfalls denkbar, die elektrostatische Ableitfähigkeit des Bodens muss dabei jedoch erhalten bleiben.
Für einen sicheren Betrieb muss der Bunker der Lagergruppe 1.1 außerdem mit einer Alarmanlage ausgestattet sein. Eine Sirene kann optional hinzugefügt werden.
Nach der zweiten Verordnung des Sprengstoffgesetzes muss bei der Platzierung des Bunkers der Lagergruppe 1.1 ein Schutzabstand von 230 bis 275 Metern zu Wohnbereichen und von 150 bis 180 Metern zu öffentlichen Verkehrswegen eingehalten werden sowie ein Sicherheitsabstand nach vorhandener Infrastruktur und Nutzung. Ein Brandschutzabstand von 25 Metern muss ebenfalls gewahrt werden.
Für weitere Fragen und Bestellungen wenden Sie sich gern jederzeit an
Christof Diener
07458 999 31 533
oder an
Armin Heurich
0172 8513 684Show more